Wichtige Eigenschaften der
Riester-Rente
Erstmals fördert der Staat die private Altersvorsorge in 2005 mit
direkten finanziellen Zulagen.
Es gibt eine Grundzulage (GrZ) und eine Kinderzulage (KiZ). Die
Kinderzulage ist an die Zahlung des Kindergeldes gebunden.
Zusätzlich gibt es einen neueingeführten Sonderausgabenabzug.
Gefördert werden Einzahlungen bis zu einem bestimmten
Prozentsatz des Vorjahres-Bruttos, maximal aber bis zu
bestimmten absoluten Höchstbeträgen (MAX).
Der Versicherte muss mindestens einen bestimmten Sockelbetrag
einzahlen, der abhängig von der Zahl der Kinder ist (SoBnK).
Anspruchsberechtigt sind prinzipiell alle Versicherten in der
gesetzlichen Rentenversicherung und ihnen Gleichgestellte.
Beamte, Richter und Soldaten sowie die ursprünglich nicht
geförderten Angehörigen des öffentlichen Dienstes mit
bestehenden Zusatzversorgungsansprüchen wurden nachträglich in
den förderfähigen Personenkreis aufgenommen.
Ein nicht selbst förderberechtigter Ehepartner ist über den
zulageberechtigten Partner förderfähig, wenn er einen eigenen
Vertrag abschließt. Wir empfehlen bei Ehepaaren und noch nicht
verheirateten Paaren immer, für jeden Partner einen Vertrag
abzuschließen.
Bei einer förderschädlichen Verwendung sind sämtliche Zulagen
und Steuervorteile zurückzuzahlen.
Die späteren Leistungen müssen voll versteuert werden, es gibt
keinerlei Freibeträge!
Die Auszahlung erfolgt als lebenslange Rente. Nach neuerem Recht
können bis zu 30% des erwirtschafteten Kapitals als Einmalbetrag
ausgezahlt werden, was ein Vorteil gegenüber den übrigen
Produkten der Schicht 1 und 2 ist.
Ebenfalls vereinfacht wurde die Beantragung der Zulagen mittels
eines Dauerantrages.
Wichtige Kennzahlen (alles in Euro, falls nicht anders angegeben
alles Stand 2009:
4 % vom Vorjahres-Brutto, maximal aber 2.100 Euro können pro
Jahr angelegt werden.
Die Grundzulage beträgt 154 Euro im Jahr (seit 1.1.2018 175
Euro)
Die Kinderzulage beträgt 185 Euro im Jahr, für alle seit 2008
geborenen Kinder 300 Euro im Jahr
Der Mindestbeitrag im Jahr beträgt 60 Euro (bei manchen
Versicherern 120 Euro im Jahr)
Beispielrechnung für eine Riester-Rente
So berechnen Sie den zu zahlenden Mindestbeitrag,
der nötig ist, um die vollen
Zulagen zu erhalten:
Förderberechtigte geb.
02.01.1980, Jahresbruttoeinkommen 10.000 Euro; ein Kind, geb.
2.1.2009
4 % vom
Jahresbrutto-Einkommen Vorjahr |
400,00 Euro |
abzüglich Grundzulage (ACHTUNG: ab 2018 = 175
Euro!) |
-154,00 Euro |
abzüglich Kinderzulage (185 / 300 Euro) |
-300,00 Euro |
verbleibender Eigenanteil |
-54,00 Euro |
geforderter Sockelbeitrag (60 Euro) erfüllt? |
nein |
daher Mindest -Eigenanteil monatlich (60,00 p.a.) |
5,00 Euro |
Mindest-Monatsbeitrag je nach Anbieter |
10,00 Euro |
Die Rürup-Rente
Dabei handelt es sich um eine Form der
Privaten Altersvorsorge auf Grundlage des Alterseinkünfte-Gesetzes.
Wichtige Eigenschaften dieser Vertragsart:
Versicherungsnehmer und versicherte Person müssen identisch sein
(Privatperson).
Als Versicherungsformen kommen klassische und fondsgebundene
Rentenversicherungen ohne Kapitalwahlrecht in Frage.
Der Versicherte kann die Beiträge (beginnend 2005 mit 60%, 2018
= 86%, der gezahlten Beiträge, jährlich um 2% steigend, bis 2025
die volle Absetzbarkeit erreicht ist) bis zu einer bestimmten
Höhe (anfangs 20.000 bzw. 40.000 Euro für
Alleinstehende/Verheiratete) steuerlich absetzen. Inzwischen
werden die genannten Werte jährlich dynamisiert (z.B. auf
23.808 Euro für Alleinstehende im Jahr 2018).
Steuerlich bedingte Mindestlaufzeiten und
Mindest-Beitragszahlungsdauern gibt es nicht mehr.
Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, Sonderzahlungen in
beliebiger Höhe zu leisten.
Als Altersleistung gibt es eine lebenslange Rente, eine
Einmalzahlung ist nicht mehr möglich.
Die Rentenzahlung ab 2040 voll versteuert werden, bis dahin
steigt der zu versteuernde Anteil stetig an.
Eine Verfügung über den Vertrag bzw. über dessen Teilbeträge vor
dem 60. bzw. (bei neueren Verträgen) dem 62. Lebensjahr ist
ausgeschlossen.
Bei Tod vor Rentenbeginn verfällt das eingezahlte Kapital! Der
Versicherte kann durch kostenpflichtige Zusatzversicherungen
eine Todesfallleistung vereinbaren. Tut er dies versehentlich
nicht, geht das gesamte gebildete Vermögen im Falle seines Todes
vor Rentenbeginn verloren! Bezugsberechtigte dieser
Zusatzversicherung im Todesfall können beliebige Personen sein.
Weitere Zusatzversicherungen sind möglich bis zu einem maximalen
Beitragsanteil von insgesamt 49 Prozent. Damit ist es möglich,
z.B. eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung einzubinden und
steuerlich zu fördern.
Eine „normale“ Kündigung innerhalb der Laufzeit ist möglich,
wobei das gebildete Kapital als Rente mit Beginn nicht vor dem
60./62. Lebensjahr ausgezahlt wird.
Fazit:
Diese Verträge sind als absolute Grundvorsorge anzusehen.
Der Kunde hat zwar den Nachteil, dass er nicht über sein
Guthaben verfügen kann, doch das sichert die Rente im Alter!
Die Verträge sind flexibel, da jederzeitige Sonderzahlungen
möglich sind.
Das gebildete Vermögen ist aber bis zum 60./62. Lebensjahr nicht
verfügbar.
Wichtig ist daher, dass man Beiträge in angemessener Höhe
vereinbart und den Gesamtbeitragsaufwand in verschiedene
Anlageformen splittet.
Mit der Rürup-Rente soll das allbekannte Erfolgsmodell
„Gesetzliche Rentenversicherung“ kopiert werden. Daher ist es
prinzipiell eher für solche Menschen geeignet, die sich dem
„Original“ bisher entziehen konnten, also für Selbständige,
Freiberufler und Unternehmer, die nicht
rentenversicherungspflichtig sind.
Der Staat fördert diesen Personenkreis zudem durch erhöhte
Freibeträge bei den neuen Vorsorgeaufwendungen.
Wichtig:
Lassen Sie sich immer ein komplettes Angebot mit allen
prognostizierten Werten geben. Fragen Sie bei jedem Angebot nach
den Bestimmungen für Beitragsfreistellung und zur Leistung im
Todesfall!
BITTE
KONTAKTIEREN SIE UNS VORZUGSWEISE TELEFONISCH, UM EIN GEEIGNETES
ANGEBOT ZU BESPRECHEN!
WIR NEHMEN UNS GERN ZEIT FÜR SIE!
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