ZUR SICHERHEIT
Die Unerfahrenheit mancher KUNDEN in Finanzdingen wird nur
übertroffen von der Unerfahrenheit mancher VERMITTLER in diesem
Bereich!
Wie aber erkennen Sie, ob Sie an ein „schwarzes Schaf“ in der
Branche geraten sind?
Ganz einfach: Lassen Sie sich alle Empfehlungen schriftlich
geben!
Das hat etwas mit Misstrauen zu tun, viel mehr aber mit
dauerhafter Sicherheit!
Manche Kunden unterschreiben Anträge unüberlegt und wenn der
Vertreter zur Tür hinaus ist, weiß der Kunde schon nicht mehr,
was er eigentlich unterschrieben hat. Zurückgeblieben ist eine
unleserliche Antragskopie und ein vollgekritzelter Zettel,
selbstverständlich ohne Datum und Unterschrift.
Kriminell wird das Ganze aber erst, wenn der „Experte“ nur aus
dem Grund der Neuplatzierung seiner Angebote bestehende Verträge
schlecht macht und zu deren Kündigung rät.
Auch hier haben wir ein wirksames Mittel:
Hören Sie nur dann auf die Empfehlung des Vermittlers, wenn
er Ihnen diese auch schriftlich gibt!
Wir haben Ihnen ein entsprechendes Formular erstellt. Lassen Sie
sich dieses unterschreiben und Sie sind auf der sicheren Seite!
Unterschreibt der Vertreter nicht, zeigen Sie ihm die
Ausgangstür.
Noch dümmer wäre es übrigens, auf die Bestätigung aus blindem
Vertrauen heraus zu verzichten!
ZUM DOWNLOAD
TARIFWECHSEL nach § 204 VVG
Für schon sehr lange bei einer Gesellschaft versicherte
Kunden gibt es grundsätzlich eine zweite Möglichkeit der
drastischen Prämien-Reduzierung, den TARIFWECHSEL nach Par. 204
VVG (früher Par. 178 im alten VVG) - und dies innerhalb der
bestehenden Versicherungsgesellschaft! Sie brauchen Ihren Tarif
nicht kündigen und verlieren nicht Ihre Alterungsrückstellungen!
Hier Auszüge aus diesem durchaus brisanten Paragraphen:
(1) Bei bestehendem Versicherungsverhältnis kann der
Versicherungsnehmer vom Versicherer verlangen, dass dieser
1. Anträge auf Wechsel in andere Tarife mit gleichartigem
Versicherungsschutz unter Anrechnung der aus dem Vertrag
erworbenen Rechte und der Alterungsrückstellung annimmt;
- soweit die Leistungen in dem Tarif, in den der
Versicherungsnehmer wechseln will, höher oder umfassender sind
als in dem bisherigen Tarif, kann der Versicherer für die
Mehrleistung einen Leistungsausschluss oder einen angemessenen
Risikozuschlag und insoweit auch eine Wartezeit verlangen;
- der Versicherungsnehmer kann die Vereinbarung eines
Risikozuschlages und einer Wartezeit dadurch abwenden, dass er
hinsichtlich der Mehrleistung einen Leistungsausschluss
vereinbart;
...
Mit dem Tarifwechsel haben langjährig Versicherte die
Möglichkeit, meist sogar ohne erneute Gesundheitsprüfung in
einen gleichwertigen Tarif zu wechseln, und damit bis zu 50 %
der bisherigen Krankenversicherungsprämien einzusparen.
Möglich wird dies, weil die meisten Gesellschaften im Laufe der
Jahre immer neue Tarife auflegen, um damit jungen und gesunden
Kunden attraktive Angebote unterbreiten zu können. Versicherte
in geschlossenen (nicht verkaufsoffenen Tarifen) haben hingegen
zunehmende Probleme, weil diese Tarife wegen des fehlenden
Zugangs neuer Kunden "vergreisen".
Der Tarifwechsel stellt ein gesetzliches Recht des Versicherten
dar, was aber nicht immer einfach durchzusetzen ist.
Tritt der Kunde selbst an seinen Versicherer mit diesem Ansinnen
heran, erhält er oftmals eine Abfuhr.
Die Gesellschaft bietet zunächst den Wegfall von Leistungen an
und/oder die Erhöhung der Selbstbeteiligung. Da es sich aber
fast ausnahmslos um langjährig Versicherte, also Kunden meist im
fortgeschrittenen Lebensalter handelt, wäre der Wegfall von
Leistungen oder eine höhere SB dann nicht sinnvoll.
Ich darf Sie nur im Zusammenhang mit einer Vermittlung zu einem
Tarifwechsel beraten, also wenn sich der Vertrag in meiner
Betreuung befindet.
Fremdkunden haben daher nur die folgenden Möglichkeiten:
- Inanspruchnahme professioneller Beratungsdienste
- Eigene Bemühungen bei ihrer Gesellschaft (gegebenenfalls
unter Einschaltung des PKV-Ombudsmannes)
Die zweite Lösung ist mit sehr viel Arbeit verbunden,
weil sich der Versicherte in den Tarif-Dschungel der
Versicherer einarbeiten muss.
Nur so kann der Interessent entscheiden, ob das ihm
unterbreitete Angebot auch wirklich günstig ist.
Die
bessere Alternative wäre also die Einschaltung eines
Versicherungsberaters, der Ihnen ein unterschriftsreifes
Angebot unterbreitet, auf das Sie sich wirklich verlassen
können. Sie sollten dies immer tun, wenn Sie
- wenigstens sieben bis zehn Jahre ununterbrochen bei
der gleichen Gesellschaft versichert sind
- derzeit einen Monatsbeitrag von ca. 400 Euro und
mehr zahlen und
- in einem Normaltarif (keinem Beihilfetarif!)
versichert sind
Nur dann, wenn Sie das unterbreitete
Umstellungsangebot annehmen, zahlen Sie der
Beratungsgesellschaft ein angemessenes Honorar. Tun Sie
das nicht, schulden Sie dem Beratungsunternehmen keinen
Cent! Sie gehen also keinerlei Risiko ein!
JETZT ist es an Ihnen zu reagieren! Ja, wirklich
JETZT!
Warum ich das betone?
Nun, es gibt Kunden, die Ihre Entscheidung auf die lange
Bank schieben. Die anscheinend hohen Gebühren sind
wahrscheinlich eine Hemmschwelle.
ABER: Wenn Sie sich vor einem Jahr für den Tarifwechsel
entschieden hätten, würden Sie heute schon von der
Einsparung profitieren. Wenn Sie mit Ihrem
Tarifwechsel-Auftrag noch ein Jahr warten, senken Sie
Ihren Aufwand also entsprechend später!
Sie vergeben sich garantiert nichts! Die
Bearbeitungsgebühr fällt nur an, wenn Sie das Ihnen im
Laufe der Bearbeitung unterbreitete Angebot auch
wirklich annehmen!
Haben Sie Fragen?
Natürlich kann ich Ihnen hier in der gebotenen Kürze
nicht alle Informationen geben.
Rufen Sie mich an, um weitere Einzelheiten zu
besprechen.
Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme!
Ihr Frank Ulbricht
WICHTIGES AUS MEINEM LEBEN
„Wichtiges aus meinem Leben“ – ein außergewöhnliches Buch!
Dieses Buch geht keinen etwas an! Es bleibt das Geheimnis seines
Eigentümers, solange dieser in der Lage ist, es zu führen. Ist
er das nicht mehr, sei es durch Krankheit oder gar Tod, hilft es
den nächsten Angehörigen, in seinem Sinne zu handeln.
Es ist ein Eintragungsbuch, was sich auf wirklich alle
Lebensbereiche bezieht - von der Herkunft über Schule,
Ausbildung, Beruf und Hobbys bis hin zu den schönsten
Erlebnissen und der offenen ToDo-Liste. Der Besitzer füllt es
nach und nach mit seinem Leben.
Jeder Datenträger wird irgendwann unlesbar. Ein Buch und die
eigene Handschrift sind jedoch unvergänglich.
So ist dies gleichzeitig das Vermächtnis des Besitzers und eine
Hilfestellung für seine nächsten Angehörigen. Es gibt genug
Platz für alle Lebenserinnerungen. Das digitale Vermächtnis
nimmt genauso Raum ein, wie Rechts- und Finanz-Angelegenheiten.
Jede Seite besitzt ein Unterschriftsfeld. Man zeichnet
Neueintragungen ab, aber von Zeit zu Zeit auch unveränderte
Eintragungen als Zeichen ihrer Aktualität. Man wird ständig neue
Eintragungen vornehmen, aber auch alte Notizen löschen oder
korrigieren. Jeder entscheidet selbst, was er diesem Buch
anvertraut.
Sie allein sind der Autor des Buches Ihres Lebens!
Von Reiner Schock und Frank Ulbricht, in jeder Buchhandlung
erhältlich; Format A4, 180 Seiten, ab 24,95 €; ISBN:
9-783-7347-3592-9 (Hardcover), 9-783-7347-4759-5 (Broschur)
Handgefertigt in Leinen oder Leder gebunden mit goldener
Namensprägung des Besitzers bei den Autoren auf Bestellung
verfügbar!
www.Mein-Lebens-Buch.de
WANDKALENDER für Lößnitz und Affalter
Seit 2010/1011 entsteht jährlich unter meiner Mitwirkung
und in Zusammenarbeit mit anderen Fotografen und der
Stadt Lößnitz ein Wandkalender von Affalter und Lößnitz.
Die Kalender werden (allerdings nur in geringen
Auflagen) im Hochformat DIN A3 professionell gedruckt
und mit Spiralbindung gebunden.
Ich stelle Ihnen
hier die Motive der vergangenen Jahre vor.
Einzelne ältere Kalender sind noch verfügbar und können
bei mir erworben werden.
Jeweils ab Ende Juli wird der Arbeitsstand für das
Folgejahr im Entwurf zu sehen sein. Ab Mitte September
ist dann die endgültige Fassung zu begutachten und die
Kalender kommen Ende September in den Verkauf.
Sie wollen sich mit Ihren Fotos beteiligen?
Voraussetzung dafür sind hoch aufgelöste digitale Daten.
Und natürlich sollte zu erkennen sein, dass es sich um
Aufnahmen aus Lößnitz bzw. Affalter handelt.
Bitte geben Sie neben Ihrem Namen auch einen Bildtitel
an und den entsprechenden Monat.
Wir freuen uns jedes Jahr auf Ihre Einsendungen!
Bitte per eMail an
fr.ulbricht@t-online.de
Einsendeschluss ist jeweils am 31.Juli.
Ihr Frank Ulbricht
im Namen aller beteiligten Fotofreunde
Hauptstraße 43, 08294 Lößnitz, OT Affalter
Tel. 0171 - 89 43 900
GELD
Geld kennt jeder und Geld hat jeder - wenngleich es relativ
ungleich unter den Menschen verteilt ist.
In Deutschland zahlen wir in EURO. Vor dessen Einführung am
1.1.2001 zahlten wir in Deutscher Mark (DM) und je nach Herkunft
und Alter auch in Mark der DDR bzw. Mark der Deutschen Notenbank
(MDN). Die Älteren unter uns kennen noch die Reichsmark und das
anschließend eingeführte Notgeld.
Die wichtigsten Eigenschaften von GELD sind:
- Geld ist ein Zahlungsmittel und erleichtert den
Warenaustausch und macht Finanztransaktionen
überhaupt erst möglich
- Geld ist eine Recheneinheit und Güter erhalten
damit einen Wertmaßstab
- Geld ist ein Wertaufbewahrungsmittel - man kann
Geld zum Sparen verwenden
Während die beiden ersten Punkte wohl
unzweifelhaft sind, regt der der dritte Anstrich
wohl eher zum Nachdenken an.
Wenn Geld verzinst wird, vermehrt es sich und
gleichzeitig wird es durch die Inflation entwertet.
In Zeiten der Nullzinspolitik und moderater
Inflation (z.B. 2,0 % p.a.) vermindert sich der Wert
des Geldes ständig.
Bei beispielsweise 0,0 % Verzinsung und 2,0%
Inflationsrate vermindert sich der Wert eines 100
Euro-Geldscheins in jedem Jahr um 2 %, dass nach ca.
34 Jahren (unter der Bedingung unveränderter Zins-
und Inflationswerte) dieser nur noch 50 Euro
beträgt.
Hätten Sie das erwartet?
In Zeiten hoher Zinsen vermehrt sich Geld - wenn man
es entsprechend anlegt und die Inflationsrate einen
niedrigeren Zinssatz hat.
Wollen Sie mehr über GELD erfahren?
Dann empfehlen wir Ihnen das Buch "Geld und
Geldpolitik", herausgegeben von der Deutschen
Bundesbank (ISBN 978-3-86558-543-1 (Print) bzw. ISBN
978-3-86558-544-8 (online-Version).
Die Printversion ist unter
www.bundesbank.de/bildung als Schülerbuch
kostenlos bestellbar.
Ausgabe 2018 als
PDF
MITARBEITER GESUCHT
Wir wollen uns verstärken und die Gesellschaft
zukunftssicherer machen.
Wenn Sie im Besitz der Gewerbegenehmigung nach § 34 d Abs. 1 der
Gewerbeordnung sind und Sie sich verändern wollen, stehen wir
gern für persönliches Gespräch zur Verfügung.
ANFAHRTSBESCHREIBUNG
So kommen Sie zu uns nach Affalter:
Sie finden uns mitten im Dorf Affalter, einem Ortsteil der Stadt
08294 Lößnitz.
Wenn Sie aus dem Oberdorf aus Richtung Zwönitz kommen, liegt das
Gebäude auf der rechten Seite,
ca. 300 m unterhalb der Gaststätte "Zur Linde".
Kommen Sie aus dem Unterdorf aus Richtung Lößnitz, finden Sie
uns 200 m oberhalb des Sportplatzes und des ehemaligen Rathauses
auf der linken Seite.
Unsere Büroräume liegen im Obergeschoss des Hauses Hauptstr. 43.
Bitte nutzen Sie im Zweifelsfall beide Klingeln.
Rechts neben dem Gebäude sind ausreichende Parkflächen vorhanden
(Carport).
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