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Berufs- und Erwerbsunfähigkeits-Versicherungen
Schon seit Anfang 2001 gelten neue Regelungen für die gesetzliche Berufsunfähigkeitsvorsorge. Diese beinhalten eine dramatische Verschlechterung der Versorgungsbezüge im Falle einer Berufsunfähigkeit. Nur wenige Betroffene wissen dies und manche glauben gar, dass die Neuregelungen eine Verbesserung darstellen. Eine Verbesserung ist es tatsächlich, aber leider nur für die arg gebeutelten Staatsfinanzen.

Für alle, die nach dem 1.1.1961 geboren wurden, die also am 1.1.2001 noch nicht 40 Jahre alt waren, entfällt der gesetzliche Berufsunfähigkeitsschutz komplett, d.h. sie können keine Berufsunfähigkeitsrente vom Staat erwarten.

Die bisherigen Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten wurden für den genannten Personenkreis durch eine einheitliche zweistufige Erwerbsminderungsrente ersetzt. Es gibt eine volle Erwerbsminderungsrente, die dann gezahlt wird, wenn der Versicherte wegen Krankheit oder Behinderung nur noch weniger als drei Stunden am Tag arbeiten kann. Deren Höhe beträgt ca. 40% des letzten Einkommens.
Eine halbe Erwerbsunfähigkeitsrente (rund 20% des letzten Einkommens) erhält derjenige Versicherte, der zwischen drei und sechs Stunden täglich arbeiten kann. Wer mindestens sechs Stunden pro Tag arbeiten kann, geht ganz leer aus.
Wichtig zu wissen: Die Frage, ob es einen entsprechenden Arbeitsplatz gibt, ist nicht von Belang!
Es geht nur darum, wie lange man in irgendeinem Beruf arbeiten könnte.
 
 

KLICK-TIPP

FAZIT:
Private Vorsorge ist dringend nötig! Diese ist besonders wichtig für Berufsanfänger, haben sie doch das gesamte Arbeitsleben noch vor sich.
ABER: Für viele handwerklich Tätige ist die BU-Absicherung kaum noch bezahlbar.
Als Lösung bietet sich eine Erwerbsunfähigkeits-Absicherung (EU) an. Diese ist jedoch nicht auf den Beruf an sich, sondern auf die Erwerbstätigkeit insgesamt abgestellt.
Wir sehen die EU-Versicherung als Notlösung an!

Es gibt jedoch innerhalb der BU-Versicherung andere Lösungswege.

So gibt es immer mehr Angebote für Schüler-BU-Versicherungen. Man könnte diese Verträge als Angstmache der Kunden bezeichnen, jedoch geht es gar nicht darum, den Eltern eine drohende Berufsunfähigkeitsversicherung des Sprösslings einzureden. Vielmehr ist es so, dass für den Schüler (auch wenn er sicher ist, später Dachdecker zu werden), eine günstigere Berufsgruppen-Einstufung zu erhalten. Die zwei oder drei "zuviel" gezahlten Beitragsjahre amortisieren sich schnell.
Eine andere Möglichkeit, die zu zahlenden Beiträge zu senken ist die Verringerung des versicherten Endalters.
Wir sind uns sicher einig, dass eine Berufsunfähigkeit im Alter 55 unangenehm ist. Aber sie ist keinesfalls so gravierend, wie im Alter 25 oder 30, wo man noch im Aufbau begriffen ist und eine junge Familie zu ernähren hat. Gerade schwer körperlich Arbeitende denken von selbst an einen früheren Ruhestand nach.

Was läge näher, als die Versicherungsdauer abzukürzen (z.B. auf Endalter 55, 60 oder 62)? Es gibt einige Tarife am Markt, die die Leistungsdauer trotzdem bis Alter 65 oder 67 versichern.
Natürlich würde man bei einer Versicherungsdauer z.B. bis 55 keinerlei Leistung erhalten, wenn die Berufsunfähigkeit erst mit 56 oder 57 einträte. 
Unsere Empfehlung:
Versichern Sie sich mit der Premium-Lösung, also mit einer BU-Versicherung!
Alle anderen Angebote (wie die Erwerbsunfähigkeits-, Dread Desease*- oder Grundfähigkeits- Versicherung**) kommen nicht in die Nähe der Leistungsfähigkeit einer Berufsunfähigkeits-Versicherung!
*Unter Dread Desease versteht man eine Versicherung gegen schwere Krankheiten. Wird eine versicherte Diagnose gestellt, wird die Versicherungssumme (z.B. 50.000 oder 100.000 Euro) fällig. Es geht um schwere Krankheiten (z.B. Krebs), die aber auch in einem bestimmten Stadium entwickelt sein müssen.
**Die Grundfähigkeitsversicherung zahlt dann die versicherte Leistung aus, wenn eine Anzahl von Grundfähigkeiten (auch nur eine - z.B. Laufen, Sehen, Hören etc.) nicht mehr vollbracht werden können.

Beide Versicherungsformen stellen nicht auf den Beruf ab!

BITTE KONTAKTIEREN SIE UNS VORZUGSWEISE TELEFONISCH, UM EIN GEEIGNETES ANGEBOT ZU BESPRECHEN!

WIR NEHMEN UNS GERN ZEIT FÜR SIE!

 

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SüGa Versicherungsmakler GmbH, Hauptstr. 43, 08294 Lößnitz, Geschäftsführer Frank Ulbricht
Telefon: 03771/ 300 400 und 33257, mobil: 0171/ 8943900, Internet:
www.suega.de, eMail: info@suega.de

Sitz der Gesellschaft: Lößnitz, OT Affalter, eingetragen HRB Chemnitz: 14834, Steuer-Nr. Finanzamt Schwarzenberg: 218/118/02961

Umsatzsteuer-ID: DE203970325, Vermittler-Register: D-FP0F-3TWLD-62, gesetzlich vorgeschriebene Erstinformation: www.suega.de/impressum.htm

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